Start Auskunft verlangen!

Das Landeskriminalamt (LKA) hat ihr Auskunftsersuchen innerhalb einer angemessen Frist zu bearbeiten. Da das LKA eine Abfrage bei den einzelnen Polizeidirektionen und dem Staatsbetrieb für Informatikdienste (SID) durchführen muss, ist ein Abwarten von 3 bis 4 Wochen in der Regel angezeigt.

Falls die Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen nach einem Monat nicht vorliegen sollte, empfehlen wir Ihnen eine Sachstandsanfrage:

Formular

Bleibt ihr Auskunftsersuchen 3 Monate unbeantwortet können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Untätigkeitsklage erheben (§ 75 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung).

Bitte informieren Sie uns über Verzögerungen in der Beantwortung durch das LKA!

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